Was ist ein Beratungszuschuss?
Unsere Beratung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss gefördert werden. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, einen Teil unserer Beratungskosten von entsprechenden Förderstellen zurückzuerhalten. Dieser Zuschuss kann zwischen 50 - 70% betragen.
Für folgende Dienstleistungen aus unserem Portfolio kommt eine Förderung infrage:
- Businessplan Standard
- Businessplan Premium
- Finanzplan Einzelunternehmen
- Finanzplan Personengesellschaft
- Finanzplan Kapitalgesellschaft
Gibt es bundesweit einheitliche Beratungszuschüsse?
Die Zuschüsse zu den Beratungskosten variieren von Bundesland zu Bundesland stark. In der Vorgründungsphase gibt es keine bundesweit gültigen Programme, in der Nachgründungsphase oder bei Bestandsunternehmen schon.
Desweiteren wird zwischen Existenzgründern und Unternehmern unterschieden, hier greifen verschiedene Förderprogramme.
Daher können wir nicht vorab bereits eine allgemeine Aussage treffen, ob unsere Beratung gefördert wird. Weiter gibt es bei den meisten Programmen keinen Rechtsanspruch auf Förderung, sondern man muss einen entsprechenden Antrag stellen und erhält dann einen Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid.
Was muss ich bei der Förderung von Beratungskosten beachten?
Voraussetzungen bei allen Förderprogrammen sind:
- dass Sie nicht beratend oder schulend tätig sind bzw. eine solche Tätigkeit planen,
- dass Sie den Antrag auf Beratungsförderung vor Beginn der Beratung stellen,
- dass Sie eine (vorläufige) Zusage des Fördermittelgebers abwarten müssen,
- dass Sie die Beraterrechnung vorab komplett begleichen und die Zahlung nachweisen müssen, bevor Sie den Zuschuss erstattet bekommen.
- dass Sie die Fristen, bis zu der die Beratung statt gefunden haben muss, einhalten.
Kann die Prüfung auf Beratungskostenzuschuss auch negativ sein?
Nicht jedes Bundesland fördert eine Vorgründungsberatung mit einem Zuschuss. Manche Bundesländer haben auch bürokratische Hürden in die Beratungsförderungsprogramme eingebaut, die es uns unmöglich machen, eine Beratungsförderung in Ihrem Sinne zu beantragen und sachgerecht einzusetzen.
Sollten Sie sich für eine Vorgründungsberatung interessieren so gibt es in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin/Brandenburg keine Beratungsförderung, die Sie innerhalb unserer Zusammenarbeit nutzen können. Die Aufzählung der Bundesländer erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wir sind in den benannten Bundesländern entweder nicht für entsprechende Programme akkreditiert oder zugelassen oder der Aufwand bei Beantragung und Abwicklung übersteigt den finanziellen Nutzen.
Ein positives Ergebnis des Erstchecks können wir nicht garantieren, da eine Vielzahl von Faktoren darüber bestimmt, ob und in welcher Höhe Ihre Beratungskosten förderfähig wären.
Typischer Ablauf unseres Erstchecks:
1. | Nach Kauf lassen wir Ihnen per E-Mail einen Link zu unserem Fragebogen zukommen. |
2. | Sie beantworten alle Fragen. |
3. |
Nach einer Auswertung durch unsere Experten erhalten Sie per E-Mail eine Aussage darüber, ob ein Zuschuss in Ihrem Fall möglich ist oder nicht. Bei einem negativen Ergebnis erfahren Sie den Grund hierfür. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie weitere Infos über
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4. | Wenn Sie sich nach einem positiven Ergebnis für uns als Berater entscheiden, lassen wir Ihnen ebenfalls Unterlagen zukommen, die Sie zur Beantragung des Beratungszuschusses benötigen. |
Die Referenzen unserer Kunden:
In den vergangenen vier Jahren haben uns unsere Kunden eine 100%ige Weiterempfehlung gegeben:
Die Empfehlungen unserer Kunden führten in den vergangenen Jahren jeweils zu den Auszeichnungen TOP-Dienstleister und TOP-Empfehlung:
Die aktuellen Bewertungen können Sie auf unserem ProvenExpert-Profil einsehen.